Nervverletzungen

 

Es kann im Rahmen von Unfällen oder bei Krebsoperationen zu Verletzungen der Nerven kommen. Dies kann motorische Nerven (sind für die Bewegung der Muskeln verantwortlich) oder sensible Nerven betreffen (sind für das Gefühl in der Haut oder Schleimhaut zuständig). Somit können Nervverletzungen Lähmungserscheinungen im Gesicht oder Gefühlsstörungen für das betroffene Gebiet nach sich ziehen. Insbesondere der Gesichtsnerv (Nervus facialis) kann im Rahmen der Entfernung eines Tumors im Bereich der großen Ohrspeicheldrüse geschädigt werden. Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen es aus ungeklärter Ursache zu einer Lähmung des Gesichtsnerven und damit zu einer Unbeweglichkeit (Parese) der betroffenen Gesichtshälfte kommt.

 

Auch im Rahmen der zahnärztlichen Chirurgie kann es zu einer Nerv-Schädigung kommen. Betroffen sind hiervon meist der im knöchernen Unterkiefer verlaufende „Nervus mandibularis“, welcher die Unterlippe versorgt. Eine Schädigung dieses Nerven äußert sich in der Regel in einem Taubheitsgefühl der Unterlippe auf der betroffenen Seite. Daneben kann es bei chirurgischen Eingriffen, z.B. Weisheitszahnentfernung, zu einer Verletzung des „N. lingualis“ kommen, was sich in Störungen des Gefühlsempfindens der Zunge und im Geschmacksempfinden auf der betroffenen Seite äußert.

 

Ist es zu einer Schädigung von Gesichtsnerven gekommen, so ist es wichtig Art und Ausmaß der Schädigung genau festzulegen. Neben der subjektiven Einschätzung des Patienten stehen eine Reihe Testverfahren zur Verfügung, welche die Entscheidungsfindung hinsichtlich einer chirurgischen Behandlung (Rekonstruktion) erleichtern.

 

Grundsätzlich sollte die Rekonstruktion so früh wie möglich erfolgen, da dadurch die besten Ergebnisse zu erzielen sind. Die Wiederherstellung der Nervfunktion erfolgt auf „mikrochirurgischem“ Weg. Durch die standardisierte Einführung spezieller Operationsmikroskope können die Nervstümpfe sorgfältig bearbeitet und mittels spezieller mikrochirurgischer Nahttechniken vernäht werden.

 

Zur Überbrückung grösserer Defekte können Nervtransplantate aus anderen Körperregionen entnommen und in den Defekt eingesetzt werden. Bei spezieller Fragestellung, z.B. ausgedehnten Vernarbungen, Verbrennungen etc., können auch spezielle, sogenannte „gefäßgestielte“ Nervtransplantate in Frage kommen. Hierzu wird der betreffende Nerv mit seiner zugehörigen Gefäßversorgung entnommen und in den Defekt eingesetzt, wobei durch die unmittelbar nach der Transplantation wiederhergestellten Blutversorgung eine größere Überlebensfähigkeit des Transplantates gewährleistet werden soll.

 

Dadurch, dass sich die „Mikrochirurgie“ der Nerven in den letzten Jahren zu einer Standardtherapie im Fachbereich der MKG-Chirurgie entwickelt hat, können auch schwere funktionelle Defizite erfolgreich therapiert werden.