§13 Präsidium, Zusammensetzung und Obligation

Das Präsidium besteht aus:

1. Präsident

2. Generalsekretär

3. Schatzmeister

Der Präsident oder in seinem Namen der Sekretär beruft nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, Sitzungen des Präsidiums ein. Die Einladung erfolgt unter Angaben der Beratungspunkte. Die Sitzung kann ad hoc einberufen werden. Auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern des Präsidiums ist eine Sitzung einzuberufen.

Aufgaben des Präsidiums:

1. Führung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft

2. Beschlussfassung über Vorschlag zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern

3. Beschlussfassung über Vorschlag zur Aufnahme von Ehrenmitgliedern

4. Beschlussfassung über Vorschlag zur Aufnahme von fördernden Mitgliedern

5. Vorbereitung der Sitzung des Vorstandes

6. Das Präsidium hat alle Beschlüsse, welche in der ordentlichen Vollversammlung zur Abstimmung gelangen, dem Vorstand zur Kenntnisnahme und Zustimmung vorzulegen

7. Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Mitglieder möglich. Kooptierte Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens 2 Mitgliedern gegeben.