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§5 Die Aufnahme von Mitgliedern

1. Die Aufnahme eines assoziierten Mitgliedes bedarf eines Aufnahmeantrages des Bewerbers, dem ein beruflicher Lebenslauf beigefügt sein muss. Der Antrag ist dem Vorstand des Vereins vorzulegen. Wird dieser Antrag von wenigstens drei Vorstandsmitgliedern schriftlich empfohlen, so ist er an die nächste Jahreshauptversammlung weiterzuleiten. Der Bewerber gilt als aufgenommen, wenn bei der geheimen Abstimmung über den Antrag bei der Jahreshauptversammlung darüber Einstimmigkeit herrscht oder maximal zwei Gegenstimmen festgelegt werden.
2. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Vorstand der Gesellschaft nach einstimmigem Beschluss.

Für diesen Registrierungsvorgang benötigen Sie die Empfehlungen von 3 Vorstandsmitgliedern und ihren Lebenslauf als PDF- oder Word-Datei.

Stammdaten

Berufsadressen

1. Zusatzadresse


2. Zusatzadresse


Tätigkeitsprofil











Lebenslauf

Empfehlungen

Bestätigen


Der Bewerber gilt als aufgenommen, wenn bei der geheimen Abstimmung über den Antrag bei der Jahreshauptversammlung darüber Einstimmigkeit herrscht oder maximal zwei Gegenstimmen festgelegt werden.