§4 Die Mitglieder

Es sind assoziierte Mitglieder, ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder vorgesehen.

1. Die Neuaufnahme in die Gesellschaft erfolgt grundsätzlich als assoziiertes Mitglied. Als assoziiertes Mitglied kann jeder österreichische und ausländische ArztIn aufgenommen werden, der nachweislich mindestens ein halbes Jahr an einer Klinik, einer Abteilung, eines Departments oder eines Fachschwerpunkts für MKG-Chirurgie tätig war.

2. Jedes assoziierte Mitglied kann frühestens nach einjähriger Mitgliedschaft zum ordentlichen Mitglied ernannt werden, sofern es nachweisbar zumindest zwei Jahre in einem mit Öffentlichkeitsrecht versehenen Krankenhaus in verantwortlicher Stellung auf allen Gebieten der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie tätig war.

3. Zum Ehrenmitglied können hervorragende Persönlichkeiten ernannt werden, deren wissenschaftliche Arbeit die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wesentlich gefördert hat.

4. Zum fördernden Mitglied kann ernannt werden, wer das Fach auf wissenschaftlichem und praktischem Gebiet fördert und einen durch die Hauptversammlung für das folgende Jahr festgelegten Beitrag entrichtet.